Sonderurlaub - Freistellungsantrag

Mitarbeitende von Freizeiten und Camps, in denen Kinder und Jugendliche betreut werden, können bei ihrem Arbeitgeber im Kalenderjahr bis zu zwölf Tage bezahlten Sonderurlaub (Freistellung) für die Zeit der Maßnahme(n) beantragen. Dies gilt ebenso für die Teilnahme an Schulungen im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit.

Dazu gibt es ein Verfahren und ein Antragsportal beim Hessischen Jugendring (HJR). Alle Anträge müssen durch den Antragsteller online unter https://hjr-freistellungen.de/ gestellt werden. Das bisherige Verfahren mit einer Email an das GJW wird nicht mehr unterstützt.

Da wir als Jugendwerk Evangelischer Freikirchen (JEF) mehrere Freikirchen vertreten, im HJR aber nur einen zentralen administrativen Zugang haben, ist es zwingend erforderlich, dass Du als Antragsteller einen Hinweis auf die Zugehörigkeit zu Deinem eigenen Werk im Antrag kenntlich machst. Auf jeden Fall ist im Feld "Zuständiger Landesverband" immer "Jugendwerk Ev. Freikirchen (JEF)" auszuwählen.

Einige Voraussetzungen müssen vorliegen:

  • Du bist mind. 16 Jahre alt
  • Der Veranstalter der Maßnahme hat seinen Sitz in Hessen
  • Der Veranstalter ist einer der folgenden Kirchen angegliedert:
    • Bund Ev.-Freikirchlicher Gemeinden K.d.ö.R. (EFG)
    • Freikirche der Siebenten-Tages-Adventisten (STA)
    • Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden K.d.ö.R. (BFP)
    • Gemeinschaftsbund der Ev.-methodistischen Kirche (EmK)
    • Bund freier ev. Gemeinden K.d.ö.R. (FeG)
    • Für weitere freikirchliche Gemeinden bitte telefonisch anfragen

Für weitere Fragen hat der HJR auf der o.g. Seite des Antragsportals Hinweise und ein FAQ eingerichtet. Wenn Du trotz Allem nicht weiterkommst, sende uns einfach eine Email an info@gjw-hessen.de