Sonderurlaub - Freistellungsantrag

Mitarbeitende von Freizeiten und Camps, in denen Kinder und Jugendliche betreut werden, können bei Ihrem  Arbeitgeber im Kalenderjahr bis zu zwölf Tage bezahlten Sonderurlaub (Freistellung) für die Zeit der Maßnahme beantragen. Dies gilt ebenso für die Teilnahme an Schulungen im Bereich Kinder- und Jugendarbeit.

Bitte fülle hierzu das Antragsformular aus, das hier zum Download bereitsteht und schicke es per Mail an info@gjw-hessen.de Das GJW ist Teil des JEFs (Jugendwerk Evangelischer Freikirchen) und stellt für Dich den Antrag beim Hessischen Jugendring (HJR). Dieser schickt dann eine Befürwortung direkt an Deinen Arbeitgeber.
Der Arbeitgeber hat nach Beendigung der Maßnahme, die Möglichkeit, beim Hessischen Amt für Versorgung und Soziales die Lohnkosten erstattet zu bekommen.

Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen:

  • Du bist mind. 16 Jahre alt
  • Dein Arbeitgeber hat seinen Sitz in Hessen
  • Du befindest Dich in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis (öffentliche und kirchliche Arbeitsverhältnisse haben Sonderregelungen, ggf. dafür im Büro unter 06426 928134 nachfragen)
  • Der Veranstalter der Maßnahme hat seinen Sitz in Hessen
  • Der Veranstalter ist einem der folgenden Werke angegliedert: 
  1. Bund  Ev.-Freikirchlicher Gemeinden KdöR (BEFG)
  2. Freikirche  der  Siebenten-Tags-Adventisten (STA)
  3. Bund  Freikirchlicher Pfingstgemeinden KdöR (BFP)
  4. Gemeinschaftsbund der Ev.-methodistischen Kirche (EmK)
  5. Bund freier ev. Gemeinden KdöR (FeG)

Hier der Info-Flyer vom Hessischen Jugendring für Sonderurlaub (Freistellungen)